Allgemeine Geschäftsbedingungen
für bildhübsch, judith sonderegger fotografie

bildhübsch, judith sonderegger fotografie
waldeggstrasse 33
9244 niederuzwil sg

bildhübsch, judith sonderegger fotografie

I. Definitionen

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden erreicht werden.

1. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin im Auftrag des Kunden gemäss Vereinbarung ausgeführter Arbeit.
2. Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
3. Der «Kunde»/die «Kundin» ist die Person, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt.
4. Die «Parteien» sind die Fotografin und der Kunde/die Kundin.
5. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger (z.B. auf Papier) oder digitaler Form (diverse Daten-Träger) oder online (Computernetzwerke, Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit».

II. Ausführung der fotografischen Arbeit

1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt voll und ganz im Ermessen der Fotografin. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über Gestaltungsmittel, sowie die technische und künstlerische Umsetzung zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit, kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl hinzuziehen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von der Fotografin gestellt.
4. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Verschiebt der Kunde einen Shooting-Termin weniger als zwei Tage vorab auf ein späteres Datum, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten. Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. Diese Regel greift auch, wenn eine Aufnahmesitzung auf Grund ungünstiger Wetterverhältnisse ohne gegenseitiges Einverständnis auf ein späteres Datum verschoben wird.
6. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare davon (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
7. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

III. Haftung des Fotografen

1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung zu bezahlen.
2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
3. Bei Veröffentlichung von Exemplaren auf sämtlichen Online-Plattformen (Facebook, Instagram, etc.), hat der Kunde den Namen der Fotografin zu erwähnen (z.B. © bildhübsch, judith sonderegger fotografie) und/oder den Beitrag mit dem Facebook-Profil/der Webseite der Fotografin zu verlinken.
4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
5. Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit bestimmte Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
6. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände und/oder Gerätschaften übergibt oder ihm bestimmte Orte vorgibt, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die dazu nötigen Rechte geklärt sind.

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, auf den sozialen Medien, usw. Zum Schutze des Kunden, werden in der Regel die Namen (nicht aber der Standort) aus den Bildinformationen entfernt.
2. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Fotografin das Recht, bei Gesprächen mit potenziellen Neukunden und bei der Veröffentlichung (Internet, Drucksachen, Ausstellungen) auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

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